Wasserkocher Edelstahl 2L 1500 Watt - Royal Swiss - Rot & Silber - NEU

19,90 €

Highlights:

  • Edelstahl-Design: Hochwertige Verarbeitung in den Farben Rot oder Silber.
  • Große Kapazität: 2 Liter Fassungsvermögen für die ganze Familie.
  • Leistungsstark: 1500 Watt sorgen für schnelles Erhitzen.

Produktmerkmale:

  • Material: Rostfreier Edelstahl – robust und langlebig.
  • Sicher: Automatische Abschaltung und Trockengehschutz.
  • 360°-Basis: Kabelloser Betrieb für maximale Flexibilität.
  • Komfort: Einfach zu befüllender Deckel und leicht ablesbare Wasserstandsanzeige.

Technische Details:

  • Kapazität: 2 Liter.
  • Leistung: 1500 Watt.
  • Farbauswahl: Rot oder Silber.
  • Zustand: Neu und originalverpackt (OVP).

Besonderheiten:

  • Perfekt für Tee, Kaffee oder heißes Wasser für Speisen.
  • Kompaktes Design, ideal für kleine und große Küchen.
  • Einfache Reinigung durch glatte Edelstahloberfläche.

Hol dir jetzt den zuverlässigen und stilvollen Royal Swiss Wasserkocher! Ein Must-have für jeden Haushalt.

 

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Rückgabemöglichkeiten und Entsorgung der Altgeräte. 

Sie können  Ihre Elektro-Altgeräte auch kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen in Ihrer Nähe finden Sie hier: https: www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen 

 

Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten 
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit. 

  1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten
    Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

 

  1. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
    Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.
  2. Hinweis zum Datenschutz
    Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.